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Complex Medien Internetagentur Wetzlar

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Sunday, 05 Sep 2010

AGB

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 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA COMPLEX MEDIEN

 
1. ALLGEMEINES
 
1.1 Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Complex Medien in Wetzlar. Alle Verträge, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform .
 
1.2 Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur insoweit, als sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur gültig, wenn sie im Rahmen eines Vertrages schriftlich vereinbart worden sind. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Complex Medien  zustande.
 
1.3 Bei der Bereitstellung von Servern gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der entsprechenden Providerfirma. Für jedwede Form von Schäden, Serverausfällen, Funktionsstörungen der Website etc., die durch die jeweilige Providerfirma und deren Geschäftstätigkeit verursacht werden, übernimmt Complex Medien keinerlei Haftung. Entsprechende Schadenersatzanspräche sind an die jeweilige Providerfirma zu richten.
 
2. URHERBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
 
Jeder erteilte Auftrag zu Design oder Programmierleistungen ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle im Rahmen eines Angebots oder Auftrags von Complex Medien erstellten Entwürfe, Konzepte, Graphiken, Texte oder Layouts unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei Reproduktion oder Weiterverwendung verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Complex Medien eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit steht Complex Medien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
 
Complex Medien überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Complex Medien. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Complex Medien hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken, den Internetpräsenzen und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Complex Medien zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann Complex Medien 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
 
3. GESTALTUNGSFREIHEIT

Im Rahmen eines Auftrags zur Design-Leistung, sowohl im Bereich Webdesign, Print oder jedem anderen Offline-Medium besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur Complex Medien behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. VORLAGEN UND INHALTE

Für alle an Complex Medien zur Weiterverarbeitung und/oder Veröffentlichung übermittelten Vorlagen und Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass er zur Verwendung aller der Agentur Complex Medien übergebenen Vorlagen und Inhalte berechtigt ist und dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der von ihm gelieferten Vorlagen und Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, den guten Sitten, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt. Der Auftraggeber stellt die Complex Medien von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
 
5. ANGEBOTE, VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
 
5.1 Angebote
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
 
5.2 Vergütung
Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und auftragsspezifischer Sonderausgaben. Sofern keine Preisabsprachen getroffen wurden, gilt die jeweils bei Vertragsabschluß geltende Preisliste. Complex Medien ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 8 Wochen zu erhöhen. Mit Auftragserteilung wird bereits die Anfertigung von Entwürfen im Rahmen einer Design-Leistung kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Complex Medien berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
 
5.3 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie beispielsweise die nachträgliche Umarbeitung oder Änderung bereits erbrachter Leistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Complex Medien ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Complex Medien entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Complex Medien abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Complex Medien im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 
5.4 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge fällig. Die Abnahme eines Werkes aus Design-Leistung darf nicht aus gestalterischkünstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen eines solchen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Complex Medien eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Monatliche bzw. jährliche Nutzungsentgelte (wie Domaingebühren, Server-Betrieb u.Ä.) können, nach schriftlicher Vereinbarung, halb- oder vierteljährlich im Voraus berechnet werden. Im Fall einer Kündigung des Auftraggebers innerhalb eines vorausbezahlten halben Jahres/Vierteljahres, werden zuviel bezahlte Entgelte erstattet. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist Complex Medien auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3 % über dem Diskontsatz zu berechnen. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines nachgewiesen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Complex Medien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Liegt im Falle eines Zahlungsverzugs ein längerfristiger Dienstleistungsvertrag (Internetpräsenz) vor, so ist Complex Medien berechtigt, die Internetpräsenz des Auftraggebers sofort zu sperren.
 
6. EIGENTUMSVORBEHALT

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an Complex Medien zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
 
7. DIGITALE DATEN, DATENSICHERHEIT
 
7.1 Datensicherheit
Übermittelt der Auftraggeber Daten, gleich in welcher Form, an Complex Medien, hält er Sicherheitskopien dieser Daten bereit. Im Falle eines Datenverlustes verpflichtet er sich, die entsprechenden Daten erneut unentgeltlich bzw. zu seinen Kosten an Complex Medien übermitteln.
 
7.2 Nutzerkennung und Passwort
Erhält der Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Leistung Nutzerkennung und Passwort zur eigenen Pflege seiner Internetpräsenz auf dem Server von Complex Medien, verpflichtet er sich, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch und Schaden, der aus unberechtigter oder fehlerhafter Verwendung dieser Zugangsdaten entsteht.
 
7.3 Datenschutz
Complex Medien weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie z.B. dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unbefugte Dritte unter Umständen in der Lage sind, in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu manipulieren.
 
7.4 Herausgabe digitaler Daten
Complex Medien ist nicht verpflichtet, HTML-Seiten, Layouts, grafische oder sonstige Dateien, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Complex Medien dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Complex Medien geändert werden.
 
8. INTERNET-DOMAIN
 
8.1 Domainname
Soweit Gegenstand der vereinbarten Leistungen auch die Vergabe und/oder Pflege von Internet-Domains ist, wird Complex Medien lediglich als Vermittler tätig. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden über den Provider der Agentur Complex Medien an die DENIC, InterNIC oder eine andere Organisation zur Domainvergabe weitergeleitet. Weder Complex Medien noch ihr Provider hat auf die Domainvergabe Einfluss. Der Auftraggeber kann von einer Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch die entsprechende Organisation bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens Complex Medien ausgeschlossen.  Complex Medien übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten und delegierten Domainnamen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb einer Domain vergebenen Subdomains. Vielmehr versichert der Auftraggeber, dass er mit der Bestellung des Domainnamens wissentlich kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist. Der Auftraggeber stellt die Agentur Complex Medien von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur wegen der Verletzung solcher Rechte stellen.
 
8.2 Domaineigner
Jede vom Auftraggeber bestellte Domain wird auf den Namen des Auftraggebers zur Registrierung angemeldet, das heißt, Eigner (sog. Admin-C) des Domainnamens ist immer der Auftraggeber und nicht Complex Medien.
 
9. SPAMMING (MASSENWERBUNG PER EMAIL)

Sollte Complex Medien bekannt werden, dass der Auftraggeber Werbe E-Mails unter Angabe eines bei Complex Medien gehosteten Domainnamens verschickt, ohne von den eMail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein (sog. Spamming), behält sich  Complex Medien in Abhängigkeit der aktuellen Rechtsprechung vor, den Account vorübergehend oder langfristig zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Werbe E-Mails in öffentlichen Newsgroups.
 
10. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
 
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Complex Medien Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch Complex Medien erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Complex Medien berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur Complex Medien 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Agentur Complex Medien ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
 
11. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Der Auftraggeber kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn beide Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
 
12. RÜCKTRITT BEI UNZUMUTBARER LEISTUNG
 
Complex Medien ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluß die geschuldete Leistung für sie unzumutbar geworden ist. Die Beweislast trifft  Complex Medien.
 
13. VERZUG ODER UNMÖGLICHKEIT DER LEISTUNGSERBRINGUNG
 
Kommt Complex Medien in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen.
 
14. GEWÄHRLEISTUNG

Complex Medien verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Leistung schriftlich bei Complex Medien geltend zu machen. Danach gilt die erbrachte Leistung als mangelfrei angenommen.
 
Dies gilt ebenfalls für Aktualisierungen an einer Website. Diese ist nach jeder erfolgten Aktualisierung vom Auftraggeber in Gänze auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind Complex Medien unverzüglich mitzuteilen. Ein weitergehender Anspruch als Wandlung oder Minderung nach einer nicht ausreichenden Nachbesserung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung durch Complex Medien zurückzuführen.
 
15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Complex Medien haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
 
Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung ist in jedem Fall auf das Auftragsvolumen beschränkt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Complex Medien gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Complex Medien kein Auswahlverschulden trifft. Die Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Dies gilt insbesondere für die Vertragsvermittlung zwischen Auftraggeber und Providerfirma (s.a. §1.3).
 
Sofern Complex Medien selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs -, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Agentur Complex Medien zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
 
Der Auftraggeber stellt Complex Medien von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur Complex Medien. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Complex Medien nicht.
 
16. VERTRAGSDAUER BEI DAUERNDER LEISTUNG

Soweit der Auftraggeber dauernde Leistungen (Internetpräsenz) in Anspruch nimmt, wird der Vertrag oder der Vertragsteil auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
 
17. ANWENDBARES RECHT

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig.
 

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